Wirkung Stiftung Kinderkrebs Basel

Nachhaltige Wirkung

Unsere Vision ist es, dass alle an Krebs erkrankten Kinder nicht nur überleben, sondern auch eine Zukunft mit hoher Lebensqualität geniessen. Wir wollen, dass jedes Kind und seine Familie gestärkt aus der Krise hervorgehen.

Aus diesem Grund überprüfen wir alles gewissenhaft. Wir schauen, dass jedes Vorhaben zu unserem Stiftungszweck passt und unsere Ressourcen sinnvoll eingesetzt werden. Wir fragen bereits bei Antragsstellung nach der angepeilten Wirkung und verfolgen deren Erreichung. Damit stellen wir sicher, dass die uns anvertrauten Spenden das bewirken, was sie sollen: Ein besseres Leben für krebskranke Kinder.

Hierzu stehen wir im regelmässigen Austausch mit unseren Förderpartnern. Persönliche Gespräche und das schriftliche Reporting gehören dabei zur definierten Fördervereinbarung. Daraus resultierend erstellen wir unseren Jahresbericht und Leistungsberichte nach Förderbereich. Auch auf der Webseite finden Sie unter „Aktuelles“ Projektberichte zu den einzelnen Förderprojekten.

Unseren strategischen Handlungsansatz und die daraus resultierende Wirkung können Sie dem Dokument „Wirkung“ entnehmen. Hier erläutern wir Vision und Ziele, den Einsatz unserer Ressourcen (Input), die definierten Leistungen (Output) sowie den daraus resultierenden Nutzen für die Zielgruppe (Outcome) und die Wirkung auf die Gesellschaft (Impact).

Seit 2014 tragen wir zudem das Zewo-Gütesiegel und haben uns somit verpflichtet, nach den 21 Zewo Standards zu handeln. 21 Standards, die sicherstellen, dass wir Spenden zweckorientiert und wirkungsvoll einsetzen und unsere Stiftung nach Good Governance führen.

Wir sind eine Zewo-zertifizierte Spendenorganisation

Das ZEWO-Spendensiegel sichert Ihnen zu, dass wir die uns anvertrauten Spenden sinnvoll und zweckgebunden einsetzen.

Sitz, Aufsicht, Gemeinnützigkeit

Die Stiftung für krebskranke Kinder, Regio Basiliensis berichtet jährlich an die kantonale Stiftungs-Aufsichtsbehörde beider Basel (BSABB) und diese kontrolliert auch regelmässig die Einhaltung der Stiftungsstatuten sowie die Erfüllung des Stiftungszweckes durch die Aktivitäten der Stiftung.

Die Stiftung für krebskranke Kinder ist als gemeinnützige Organisation (NPO) anerkannt und steuerbefreit.